Laut WB-AT §11 benötigt jeder Sportler, für die Meldung bei einem Wettkampf, ein gültiges ärztliches Attest (nicht älter als 1 Jahr) zum Nachweis der Sportgesundheit.

Für die rechtzeitige Vorlage des Attests sind die Sportler/Eltern selbst verantwortlich. Liegt kein gültiger Nachweis eines Arztes vor, kann der Schwimmer nicht zum Wettkampf gemeldet werden. Gerne kann dazu dieses Formblatt eingereicht werden.